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Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesetzgebung
Raimund Fend
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Raumplanungsnovelle 2011: Vertragsraumordnung als neues Planungsinstrument im Gesetz verankert
"Die Gemeinden brauchen Instrumente zum Planen. Sonst ist das so, als ob ein Tischler mit den bloßen Händen ein Brett hobeln müsste." Was der Dornbirner Stadtplaner Markus Aberer da beschreibt, kennt man in jeder Kommune: Gemeindeentwicklung steht oft vor dem Problem, dass Flächen zwar für einen bestimmten Zweck gewidmet, aber nicht verfügbar sind, weil die Eigentümer kein Interesse haben, ihren Grund zu verkaufen.
"Grundeigentum wird in Vorarlberg hochgehalten und dabei soll es auch bleiben", so Markus Aberer weiter, "wenn man aber beispielsweise neue Betriebsgebiete widmet, dann ist es im öffentlichen Interesse, dass diese Flächen nicht jahrelang brach liegen, sondern den Betrieben zur Verfügung stehen."
Zulässig sind Überlassungs- und Verwendungsverträge
Aufgrund dieser Überlegungen sind Gemeinden seit kurzem dazu berechtigt, privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Erreichung der Raumplanungsziele zu setzen. Diese Maßnahmen sind über die so genannte Vertragsraumordnung geregelt, die auf Initiative von Vision Rheintal in der Raumplanungsnovelle 2011 verankert wurde.
Zulässig sind sowohl Überlassungsverträge als auch Verwendungsverträge. Unter Überlassungsverträgen versteht man Vereinbarungen, in denen sich der Grundeigentümer bereit erklärt, dass er seinen Grund im Falle einer Umwidmung an die Gemeinde oder einen Dritten verkauft. Unter Verwendungsverträgen versteht man Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer, dass der Grund im Falle einer Umwidmung innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes widmungsgemäß verwendet wird.
Um die Erfüllung dieser Vereinbarungen zu gewährleisten, dürfen auch geeignete Sicherungsmittel wie Strafzahlungen oder ein Optionsrecht für die Gemeinde vertraglich festgelegt werden.
Vertragsmuster zur besseren Orientierung
Eine Anfrage von Vision Rheintal bei den Mitgliedsgemeinden hat ergeben, dass die Vertragsraumordnung als sinnvolles Instrument gesehen, aber noch kaum angewendet wird. "Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Gemeindeverband zur besseren Orientierung Vertragsmuster erstellen würde", regt Bettina Fitz von der Orts- und Raumplanung in Lustenau an und bringt damit das Anliegen vieler Kollegen aus anderen Gemeinden auf den Punkt.
