Sie sind hier: Beteiligung / Rheintalkonferenz / 7. Rheintalkonferenz

7. Rheintalkonferenz

27. Mai 2008
Pfarrsaal Höchst

Regionale Betriebsgebiete und Kinderbetreuung sind zwei Schwerpunktthemen von Vision Rheintal. In beiden Bereichen ist eine stärkere Zusammenarbeit der Rheintalgemeinden wünschenswert. Darüber herrschte auf der 7. Rheintalkonferenz im Mai 2008 breiter Konsens.

Die Bürgermeister/in der Rheintalgemeinden vereinbarten gemeinsam mit den Mitgliedern der Vorarlberger Landesregierung und des Landtags die weitere Vorgehensweise zu beiden Themen. Das Thema regionale Betriebsgebiete stellt sowohl für das Land Vorarlberg als auch für die Gemeinden eine große Herausforderung dar. "Wir sind im Rheintal in der Situation, dass es einen großen Bedarf der Unternehmen an Betriebsflächen gibt. Wir haben Handlungsbedarf, um auch mittel- und langfristig genügend Raum für die Vorarlberger Betriebe bieten zu können", betont Wirtschaftslandesrat Manfred Rein.

Konkrete Maßnahmen beschlossen

Die Mitglieder der Rheintalkonferenz einigten sich auf ein Gesamtpaket zum Thema regionale Betriebsgebiete:

> Vergabe einer Bedarfsstudie: Sie soll den künftigen Bedarf an regionalen Betriebsgebieten im Rheintal abschätzen.
> Ermittlung möglicher Standorte für neue Betriebsgebiete: Optimale Standorte zeichnen sich durch eine gute Verkehrsanbindung an die Bahn und das hochrangige Straßennetz sowie durch Expansionsmöglichkeiten aus. Zugleich nehmen sie Rücksicht auf andere Nutzungen wie Wohnnachbarschaften, ökologisch wertvolle Flächen und die Landwirtschaft.
> Verbesserung der Verfügbarkeit: Das Institut für Rechtswissenschaften der TU Wien hat für Vision Rheintal bereits erhoben, welche Maßnahmen andere Bundesländer setzen, um die Verfügbarkeit von Bauflächen für Betriebsgebiete zu gewährleisten. Diese Ergebnisse werden nun detailliert auf ihre Anwendbarkeit für Vorarlberg geprüft. 
> Gemeindeübergreifende Standortentwicklung: Damit sich Betriebsgebiete optimal entwickeln, sollen Planung und Umsetzung vermehrt gemeindeübergreifend erarbeitet werden. 
> Prüfung der Notwendigkeit eines Nutzen- und Lastenausgleichs: In Zukunft soll die Notwendigkeit von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen schon bei der Planung neuer Gebiete geprüft werden. "Die bestehenden Mechanismen sorgen für einen erheblichen Ausgleich zwischen den Gemeinden. Werden neue Betriebsgebiete geplant, ist es aber absolut sinnvoll, dass die Gemeinden über den Ausgleich von Nutzen und Belastungen diskutieren", betont Landesrat Manfred Rein. 

Kernthema Kinderbetreuung

Zweites wichtiges Thema der Rheintalkonferenz war die Kinderbetreuung. "Für Eltern soll die Möglichkeit bestehen, ihr Kind in einer anderen Gemeinde zum dort gültigen Tarif betreuen zu lassen, wenn es das benötigte Angebot in der eigenen Gemeinde nicht gibt", bringt der Vizepräsident des Gemeindeverbandes, der Wolfurter Bürgermeister Erwin Mohr die Diskussion der Rheintalkonferenz auf den Punkt.

"Eine Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen einzelnen Gemeinden ist der richtige Weg", betont Mohr. "Dem wollen sich die Gemeinden auch stellen. Dennoch muss auch weiterhin eine Versorgung in den einzelnen Gemeinden gewährleitst bleiben."

Die Rheintalkonferenz einigte sich auf eine Analyse der Chancen und Hürden, die es auf dem Weg zu mehr Durchlässigkeit zu beachten gilt.

 

Gezielte Förderungen des Landes

Auch Landeshauptmann Herbert Sausgruber betonte bei der 7. Rheintalkonferenz die Bedeutung der Gemeindezusammenarbeit bei der Kinderbetreuung: "Die Landesförderungen für die Kinder- und Schülerbetreuung zielen in Richtung Vernetzung und Kooperation. Auch Eltern, die in kleineren Gemeinden wohnen, sollen Zugang zu genau der Betreuung haben, die sie für ihre Situation brauchen."

Konkret erhalten Kinderbetreuungseinrichtungen, die von mindestens drei Gemeinden finanziert werden, in den ersten drei Jahren eine erhöhte Förderung für Personalkosten. Förderungen gibt es aber auch für einzelne Gemeinden, wenn die zumutbaren Personalkosten für die Kinder- und Schülerbetreuung überschritten werden.

Voraussetzung: Die Gemeinde verpflichtet sich per Beschluss, dass sie Eltern, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen, mit mindestens 40 Cent pro Betreuungsstunde unterstützen, falls die benötigte Betreuung innerhalb der eigenen Gemeinde nicht zur Verfügung steht.